Tatsächlich ist der Herr mit dem Apfelbaum hier im Recht: Ragt der Ast des Nachbarn ins eigene Grundstück, darf man dort trotzdem keine Äpfel pflücken. Aber man darf ihn auflesen, wenn er von selbst herunter fällt (schütteln ist also auch nicht erlaubt).
Ob es sich lohnt, deswegen Anzeige zu erstatten, ist natürlich eine andere Frage.
Nyaya ist in einer ausdiferenzirten Gesellschaftt, in der man nicht die angst haben muss, das gleich das ganze System zusammenbricht um man wieder Menschen opfern muss um die Gesselschaft zusammenzuhalten, wohl die sinnvollere Herangehensweise.
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